ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNG: Für den Geschäftsverkehr der Jakob Holzmanufaktur, Jakob Kiesenhofer, Prandegg 21a, 4293 Schönau im Mühlkreis gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten. Wir weisen darauf hin, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. BERATUNGSGESPRÄCHE UND BESICHTIGUNGEN VOR ORT: Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell vor Ort, die erstmalige Besichtigung und Kostenschätzung sind unverbindlich und kostenlos. Weitere Beratungstermine sowie die die Beauftragung zur Erstellung eines Planes gelten als verbindlich und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Je nach Aufwand betragen die Planungskosten € 500 bis €1.200. Kommt es in der Folge zu einer Beauftragung, wird diese Summe wieder gutgeschrieben.
3. VERTRAGSABSCHLUSS: Durch Unterfertigung des Angebots unterbreitet uns der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die darin angeführten Einrichtungsgegenstände zu den jeweils angegebenen Preisen. Dem Vertragsabschluss allenfalls vorangehende einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich. Aus derartigen Kostenschätzungen und allfälligen späteren Abweichungen davon kann der Kunde keine Rechte ableiten.
4. PLANUNGEN: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige individuelle Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar und sind allenfalls kostenpflichtig. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht er Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als offenkundig unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.
5. MATERIAL: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Bei Fehlen einer Anleitung verpflichtet sich der Kunde, dies umgehend zu reklamieren.
6. BESTELLTE WARE: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen und uns um Abhilfe bemühen. Der Kunde hat vorgeschlagene Alternativen zu akzeptieren, soweit ihm die Abweichung von der ursprünglichen Bestellung zumutbar und damit keine Kostensteigerung verbunden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
7. LIEFERZEIT: Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist sodann erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von zumindest weiteren 8 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nur durch ungefähre Angabe festgehalten wurde, kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende schriftliche Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde.
8. MONTAGE UND SONSTIGE TÄTIGKEITEN: Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils anwendbaren Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatzansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
9. ZAHLUNGEN: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Kaufabschluss, der restliche Betrag ist binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug werden monatliche Zinsen von 1 % berechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies bei Ratenvereinbarungen nur, wenn wir selbst unsere Leistungen bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung des Terminsverlusts und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Pro Mahnung werden € 5,– verrechnet. Wir sind berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMWA in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
10. VERZUG MIT DER ANZAHLUNG: Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis auch 30 % der vereinbarten BruttoAuftragssumme oder nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
11. SONSTIGE RÜCKTRITTSGRÜNDE: Folgende Umstände berechtigen uns im Geschäftsverkehr mit Unternehmern zum Rücktritt vom Vertrag: Technische Schwierigkeiten, die die Ausführung für uns oder für die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen; Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken; Streik, Aussperrung, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt.
12. AUFRECHNUNG: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen.
13. ANNAHMEVERZUG UND STORNO: Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl zu Vertragserfüllung oder Schadenersatz von 30 % des Brutto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt.
14. EIGENTUMSVORBEHALT: Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren in unserem Eigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Er hat diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentums-vorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für verbaute und mit einer festen Substanz verbundene Einrichtungsgegenstände. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir auch zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.
15. GEFAHRENÜBERGANG: Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im vereinbarten Erfüllungszeitpunkt auf den Kunden über. Als Erfüllungszeitpunkt gilt bei Lieferungen der vereinbarte Liefertermin. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Für Verbraucher gilt Folgendes: Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
16. SCHADENERSATZ: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstanden sind. Dies gilt sowohl für Mangel- als auch für Mangelfolge- und sonstige Vermögensschäden sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verhalten sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Produkthaftungsansprüche außerhalb des PHG BGBl 1988/99 werden ausgeschlossen.
17. GEWÄHRLEISTUNG/VERTRAGSANFECHTUNG: Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese ergänzend wird vereinbart, dass wir eine angemessene Verbesserungsfrist von 8 Wochen in Anspruch nehmen können. Durch Unterfertigung des Montagenachweises bestätigt der Kunde das Fehlen solcher Mängel, die im Zuge ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wären. Außerhalb der Verbrauchergeschäfte gilt Folgendes: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Mängelrüge binnen 5 Tagen ab Übernahme bei uns eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Wir haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten, oder dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Auf Verlangen hat der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurückbringen. Rücknahmen werden jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl durch Verbesserung, gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Das Recht zur Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind sämtliche sonstigen Rechte zur Aufhebung des oder zum Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte).
18. GARANTIEZUSAGEN: Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
19. EDV-DATEN: Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unsere Kundendatei aufgenommen werden.
20. HAFTUNG MEHRERER KÄUFER: Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
21. ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Außerhalb von Verbrauchergeschäften ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz unseres Unternehmens in 4293 Schönau im Mühlkreis.
Naturstoff Holz
Wichtige Infos
Holz ist und bleibt ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit.
Holz kann Wasser aufnehmen oder abgeben, durch diesen Vorgang beginnt es zu arbeiten. Die Lagerung in feuchten Räumen wie Kellern oder die Aufstellung in frisch renovierten Räumen begünstigt diesen Vorgang und führt zum Aufquellen des Holzes. Bei sehr trockener Umgebung wird Wasser abgegeben und das Holz schrumpft, dabei sind Rissbildungen möglich. Starke Wärmequellen wie Kamine oder Heizungen trocknen das Holz zusätzlich aus.
Um die Auswirkungen der aufgeführten Eigenschaften von Massivholz so gering wie möglich zu halten, achten Sie bitte darauf, dass Möbel immer in einem normalen Raumklima von ca. 20-22°C und 50 – 60% Luftfeuchtigkeit aufgestellt werden.
Unser Tipp: Hängen Sie während der Heizperiode Ihre Wäsche im Raum auf oder lassen Sie Wasser am Kachelofen / Herd verdunsten.
Pflegeanleitung
für geölte Massivholz-Möbel und geölte Holzdielen
Für die tägliche Reinigung genügt es die Oberflächen mit einem trockenen oder leicht angefeuchteten Tuch abzuwischen. Bei Verschmutzungen bitte ausschließlich Neutralseife (klassische Schmierseife) verwenden, keinesfalls Fettlöser (Geschirrspülmittel), da diese die geölte Oberfläche auslaugt. Die Holzdielen sollten vorher abgesaugt und dann nicht zu nass gewischt werden. Die passenden Pflegeprodukte erhalten Sie selbstverständlich bei uns.
Gönnen Sie Ihrem Esstisch oder Holzdielen gelegentlich eine Öl-Verjüngungskur – mehr Infos nachfolgend!
Nachölen & Aufpolieren
Damit die Freude an Ihren Massivholz-Möbel nicht verblasst, sollten Sie ihnen gelegentlich etwas Öl spendieren! Das empfohlene Intervall ist alle 1-2 Jahre (je nach Nutzungsintensität). Gerne polieren wir Ihre Möbel und Fußboden auf Hochglanz auf, auch kleinere Kratzer verschwinden dadurch wieder vollständig. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Foto: © Deisl Parkettmanufaktur
Pflegeanleitung Stoffe
anwendbar für Stoffe mit der “Fibre Guard Technologie”
1.) Verschmutzung (zb. Tortenstück) mit einem Löffel grob entfernen
2.) Wasser hinzugeben und mit einem Papier- oder Mikrofasertuch abtupfen. Solange wiederholen bis keine Verfärbung mehr auf dem Tuch erkennbar ist.
3.) Für hartnäckige Flecken kann haushaltsübliche Seife und ein Mikrofasertuch verwendet werden, den Fleck kreisend bearbeiten. Abwechsend wieder Wasser hinzugeben, bis der Fleck verschwunden ist und die Seife entfernt.
4.) An der Luft trocknen lassen (nicht föhnen oder Bügeleisen einsetzen).
